Anwaltspräsident zu Ibiza-Gate: "Fehlverhalten nicht zu billigen"

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Michael Enzinger, Chef der Wiener Anwaltskammer, distanziert sich von jenem Anwalt, der in die Videoaffäre involviert sein dürfte. Er sieht keine Möglichkeit, ein derartiges Verhalten mit öffentlichem Interesse zu rechtfertigen.

Wien. „Wir untersuchen bereits sämtliche in der Öffentlichkeit bekannt gewordenen Verdachtsmomente.“ Michael Enzinger, wiedergewählter Präsident der Rechtsanwaltskammer Wien, will mit aller Konsequenz den Vorwürfen nachgehen, die rund um Ibiza-Gate gegen einen seiner Berufskollegen erhoben werden. Er habe, sagt Enzinger im Gespräch mit der „Presse“, unmittelbar nach Bekanntwerden der möglichen Involvierung eines Wiener Anwalts eine Kanzleiüberprüfung angeordnet.

Wie berichtet, steht ein Rechtsanwalt im Verdacht, eine Schlüsselfigur in der Ibiza-Affäre gewesen zu sein : Er könnte daran mitgewirkt haben, die Falle für die beiden ehemaligen FPÖ- Politiker zu legen. Die Kammer geht insbesondere dem Verdacht der Geldwäsche nach, sagt Enzinger.

(Quelle: Die Presse)

Wichtige Mitteilung zum vermeintlichen KV-Abschluss

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Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!

Die Rechtsanwaltskammer Wien wurde durch Kollegen darauf aufmerksam gemacht, dass auf der Homepage des ÖGB ein „Kollektivvertrag für Angestellte in Rechtsanwaltskanzleien Wien“ (gültig ab 1. April 2019) veröffentlicht wurde. Da die Verhandlungen nicht finalisiert sind, erfolgte die Veröffentlichung ohne Zustimmung der Rechtsanwaltskammer Wien. Ich habe unverzüglich veranlasst, dass die Veröffentlichung zu entfernen ist. Dies ist bereits erfolgt. Sobald ein neuer Kollektivvertrag abgeschlossen wurde, werden wir Sie zeitgerecht informieren.

Mit vorzĂĽglicher kollegialer Hochachtung
Univ. Prof. Michael Enzinger
Präsident

Teilwahlanfechtung der Plenarversammlung 25.04.2019

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Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
Ich habe Sie zu informieren, dass die Wahlen von Mitgliedern in den Ausschuss der Rechtsanwaltskammer Wien und in den Disziplinarrat sowie von Delegierten zum Ă–RAK in der Plenarversammlung vom 25.4.2019 beim Obersten Gerichtshof angefochten wurden.

Sobald eine Entscheidung hierüber vorliegt, werden Sie hierüber ausführlich informiert werden. Der für den 23. 5.2019 anberaumte 2. Wahlgang für die Wahl eines Vizepräsidenten der RAK Wien findet ungeachtet dessen statt. Bitte machen Sie zahlreich von Ihrem Wahlrecht Gebrauch.

Mit vorzĂĽglicher kollegialer Hochachtung
Univ. Prof. Michael Enzinger
Präsident

Stichwahl für den Vizepräsidenten der Rechtsanwaltskammer Wien

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Am 23.5.2019 findet die Stichwahl für den Vizepräsidenten der Rechtsanwaltskammer Wien statt!

"Ich möchte mich bei Allen bedanken, die mir im ersten Wahlgang bereits ihr Vertrauen geschenkt haben! Vor der Stichwahl liegt es mir deshalb besonders am Herzen, auch in Zukunft wieder den Worten Taten folgen zu lassen!"

FĂĽr den Stand habe ich bisher umgesetzt:

  • Gesetzliche Verankerung der Substitutenregelung: Klarstellung der selbständigen BerufsausĂĽbung durch Rechtsanwälte und sozialversicherungsrechtliche Absicherung.
  • Verhandlung des Regierungsprogrammes Justiz: Stärkung der gesetzlichen und wirtschaftlichen Stellung von RechtsanwältInnen.

- Mag. RĂĽdiger Schender

Sie haben die Wahl – schenken Sie dem Kandidaten der Sobranje Ihr Vertrauen!

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Mag. Rüdiger SCHENDER kandidiert für das Amt des Vizepräsidenten der Rechtsanwaltskammer Wien.

Er ist der Kandidat von zwölf der 13 Anwaltsklubs der Sobranje, die seit mehr als 130 Jahren für die Auswahl der bestgeeigneten Kandidatinnen und Kandidaten für die Standesfunktionen Ihrer Rechtsanwaltskammer Wien verantwortlich zeichnen.

Rüdiger Schender ist seit 2014 Ausschussmitglied und Vorsitzender des Arbeitskreises „Strafrecht“ im ÖRAK. Als selbstständiger Rechtsanwalt liegt ihm alles daran, unseren Stand politisch noch besser zu positionieren und unsere Interessen durchzusetzen. Das dient nicht nur unserem Stand, sondern unseren Mandantinnen und Mandanten.

Mit der Wahl von Rüdiger Schender zum Vizepräsidenten zieht mit Mag. Ulrike Pöchinger eine weitere Frau in den Ausschuss ein.

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- Mag. RĂĽdiger SCHENDER

Nach der Plenarversammlung ist vor dem 2. Wahlgang der Plenarversammlung!

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Sehr geehrte Frau Kollegin,
sehr geehrter Herr Kollege,

ich freue mich, dass an der Plenarversammlung vom 25.4.2019 nahezu 30 % der Kammermitglieder teilgenommen haben und damit ihr Interesse am Kammergeschehen bekundet haben. Die detaillierten Wahlergebnisse sind im internen Bereich der Homepage kundgemacht.

Ich danke für das erwiesene Vertrauen, das mir mehr als 80 % der Wählerschaft entgegengebracht hat. Ich freue mich auch berichten zu können, dass alle Anträge des Ausschusses von der überwiegenden Mehrheit der Kammermitglieder angenommen wurden.

Aufgrund der Bestimmungen des § 24 RAO war für die Wahl eines Präsidenten-Stellvertreter ein 2. Wahlgang anzuordnen, da keiner der beiden Kandidaten die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen erreicht hat.

Ursachen für diesen Umstand war die Anzahl der ungültig abgegebenen Stimmen und die Klärung der Frage, ob diese Stimmen bei der Mehrheitsberechnung zu berücksichtigen sind.

Der 2. Wahlgang und die damit erstreckte Plenarversammlung findet am 23.5.2019 in den Räumlichkeiten des Kammeramtes (Bibliothek / 1. Stock) statt. Die persönliche Stimmabgabe ist zwischen 8 und 18 Uhr möglich. Es besteht auch weiterhin die Option, am 2. Wahlgang mittels Briefwahl teilzunehmen. Diejenigen Kolleginnen und Kollegen, die sich bereits für den 25.4.2019 für die Briefwahl angemeldet haben, werden in den nächsten Tagen die amtlichen Stimmzettel erhalten.

Weitere Anmeldungen zur Briefwahl werden unter folgendem Link entgegengenommen. Die Briefwahlkuverts müssen bis spätestens 22.5.2019, 17:15 Uhr im Kammeramt einlaufen.

Wahlberechtigt sind jene Kammermitglieder, die auch fĂĽr den 25.4.2019 wahlberechtigt waren.

FĂĽr weitere Einzelheiten wird nochmals auf die bereits erfolgten Kundmachungen im internen Bereich verwiesen.

Ich wĂĽrde mich freuen, wenn auch fĂĽr den 2. Wahlgang eine vergleichbar hohe Wahlbeteiligung erreicht werden kann.

Mit freundlichen kollegialen GrĂĽĂźen,

Univ.-Prof. Dr. Michael Enzinger
Präsident

(Foto: RAKW/Atelier Doris Kucera)

Wiener Anwälte: Schender muss sich nochmals der Wahl stellen

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Bei der Wahl der Standesvertreter in der Rechtsanwaltskammer Wien erreichte keiner der beiden Bewerber um das Vizepräsidentenamt die nötige Mehrheit. Sobranje-Kandidat Rüdiger Schender lag nur knapp vor Eric Heinke.

Wien. Nach der Wahl ist vor der Wahl: Der erste Durchgang in der Vollversammlung der Rechtsanwaltskammer Wien hat am Donnerstagabend in der spannendsten Auseineinandersetzung kein eindeutiges Ergebnis geliefert. Rechtsanwalt Eric Heinke, der sich abseits der traditionellen Vorauswahl in der sogenannten Sobranje um das Vizepräsidentenamt beworben hat, kam so knapp an den Sobranje-Kandidaten Rüdiger Schender heran (nur vier Stimmen Differenz), dass zwischen diesen beiden Anwälten ein weiterer Wahlgang nötig ist.

Die Sobranje (so hieß früher das Parlament in Bulgarien) besteht aus Vertretern aus einem guten Dutzend Anwaltsklubs, die üblicherweise fixfertige Wahlvorschläge für alle zu wählenden Positionen vorbereiten. Das war auch diesmal so, und die meisten dieser Bewerber - vom bisherigen und wiedergewählten Präsidenten Michael Enzinger abwärts - haben sich auch durchgesetzt. Thomas Singer, ehemaliger Vizepräsident des in Turbulenzen geratenen Juristenverbands, und Friedrich. Reif-Breitwieser, der ebendort jüngst vorübergehend kandidierte, wollten zwar ebenfalls Präsident der Anwaltskammer werden, konnten ihre Außenseiterchancen als Bewerber außerhalb der Sobranje aber nicht nutzen.

Elisabeth Rech trat nicht mehr an

Weil Vizepräsidentin Elisabeth Rech nicht nochmals kandidierte, war aber auch ein Vizepräsident zu wählen, für den es einen aussichtsreichen Gegenkandidaten gegen den von Rech innerhalb der Sobranje ins Spiel gebrachten Rüdiger Schender gab: Eric Heinke. Er hatte in der Sobranje-internen Vorauswahl nicht das nötige Quorum für eine Kandidatur erreicht und trat daraufhin mit seinem „Klub der Wiener Rechtsanwälte“ abseits der Sobranje an (die seinen Klub wegen des Alleingangs ausgeschlossen hat).

Rechs Klub „Justitita", der als FPÖ-nahe gilt, hat Schender als Vizepräsidenten vorgeschlagen, Kanzleipartner des ehemaligen Justizministers Dieter Böhmdorfer und von 1999 bis 2002 Abgeordneter der FPÖ zum Nationalrat. Mittlerweile hat Schender alle politischen und öffentlichen Funktionen zurückgelegt, im Rechtsanwaltskammertag steht er dem Arbeitskreis Strafrecht vor, und seine Nominierung durch die Sobranje erfolgte über alle Parteigrenzen hinweg: Er wird etwa auch von der eindeutig zuordenbaren „Vereinigung sozialistischer Juristen" unterstützt. Seine Vorhaben konzentrieren sich auch ganz auf standespolitische Anliegen.

"Parteipolitisch nicht vorbelastet"

Dennoch betonte Gegenkandidat Heinke, der als Vortragender in zahlreichen Kursen bei vielen jungen Anwälten bekannt ist, wohl ganz bewusst, selbst "parteipolitisch nicht vorbelastet" zu sein. Seine Strategie hatte Erfolg: Nachdem bis weit in die Nacht hinein ausgezählt werden musste, stellte sich heraus, dass Schender zwar knapp vor Heinke lag. Das Gesetz sagt aber nicht ganz klar, ob man zur Wahl die Mehrheit der gültigen Stimmen oder jene der abgegebenen Stimmen braucht, also einschließlich der ungültigen). Und die hat Schender verfehlt. Deshalb hat der für vier weitere Jahre gewählte Präsident Michael Enzinger nach eingehenden Beratungen einen weiteren Wahlgang allein um das Amt eines Vizepräsidenten angeordnet. Er wird Ende Mai stattfinden. Die beiden anderen Vizes, Brigitte Birnbaum und Michael Rohregger, bleiben im Amt, weil ihre Funktionsperiode noch nicht abgelaufen ist.

(Quelle: Die Presse Rechtallgemein 26.04.19)

ENZINGER 16.4.2019

» Brief an die Mitglieder (PDF)

In einem persönlichen Schreiben vom 16.4.19 distanziert sich Präsident Univ-Prof.Dr. Michael Enzinger als gewählter Klubobmann-Stellvertreter des „Klubs der Wiener Rechtsanwälte“ von der „Liste Heinke“ und empfiehlt die Wahl von Mag.Rüdiger Schender zum Vizepräsidenten der RAK Wien.

Sehr geehrte Klubkolleginnen und Klubkollegen!

Es ist gewiss ungewöhnlich, dass ich mich vor der bevorstehenden Plenarversammlung der RAK Wien als stellvertretender Klubobmann und Kammerpräsident an die Mitglieder des Klubs der Wiener Rechtsanwälte wende.

Ich habe zur Kenntnis nehmen müssen, dass der Klub für die kommende Plenarversammlung aufgrund von Umständen, die ich nicht näher kommentieren möchte, aus der Sobranje ausgeschlossen wurde. Diese ist seit 1883 dafür verantwortlich, dass für die ehrenamtlichen Funktionen der Kammer jene Kandidaten vorgeschlagen werden, die nach einem mehrstufigen Auswahlverfahren den Kammermitgliedern zur Wahl vorgeschlagen werden. Meine Wiederkandidatur als Kammerpräsident wurde trotz Ausschluss des Klubs der Wiener Rechtsanwälte von allen in der Sobranje vertretenen Anwaltsvereinigungen einstimmig beschlossen. Umso enttäuschender war für mich, dass ich von der Klubführung in den vergangenen vier Jahren statt Rückendeckung hauptsächlich Gegenwind wahrgenommen habe. In besonderem Maße irritiert hat mich zuletzt die Tatsache, dass mein Name ohne mein Wissen und ohne meine Zustimmung auf einer von der Klubführung initiierten Kandidatenliste als Gegenvorschlag zum Wahlvorschlag der Sobranje enthalten war. Da ich dies als schwerwiegenden Vertrauensbruch betrachte, unterstütze ich die Kandidatur von Kollegen Rüdiger Schender als Vizepräsidenten der RAK Wien und als meinen Stellvertreter.

Mit freundlichen GrĂĽĂźen

Univ.-Prof. Dr. Michael Enzinger

Die Kammer sind wir alle

» Die Kammer sind wir alle 220_AA.jpg

Wir Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte vertreten die Interessen von Mandantinnen und Mandanten. Mit vollem Einsatz, unabhängig und verschwiegen. Wir setzen damit Bürger- und Menschenrechte täglich in der Praxis um. Unser Beruf war stets mit dem Ausgleich zwischen staatlichem Gewaltmonopol und individuellen Bürgerrechten verbunden. Seit dem Revolutionsjahr 1848 und der Gründung erster Advokatenkammern ist das Schicksal unseres Standes eng mit den Institutionen des Staates, der Entwicklung der Demokratie und mit dem Rechtsstaat verbunden. Wir arbeiten nicht nur in Gerichtssälen für alle Bürgerinnen und Bürger, sondern auch im justizpolitischen Diskurs und in diversen politischen Foren. Wir waren stets Vordenker bei der Gestaltung des gesellschaftlichen Zusammenlebens und -arbeitens in einer modernen, zivilisierten Welt. Kollegin Dr. Marianne Beth, als erste eingetragene Rechtsanwältin 1921, ist nur eine der Persönlichkeiten, die für diese Entwicklung stehen.

Gerade aus der Erinnerung an Glanzstunden der jungen Republik, aber auch an die dunkelsten Stunden unserer Geschichte, formt sich unser wichtigster beruflicher Anspruch: Die unermĂĽdliche Arbeit fĂĽr Demokratie und Rechtsstaat.

Authentisch ist dieser Anspruch dann, wenn wir diesen auch in den eigenen Strukturen leben. Als langjährige Vizepräsidentin der Rechtsanwaltskammer Wien möchte ich deshalb alle Kolleginnen und Kollegen auffordern, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Die Wahl ist wichtig. Wir formen unsere Zukunft. Dazu bedarf es jüngerer und dennoch erfahrener Kolleginnen und Kollegen, die sich den neuen Herausforderungen stellen. Genau diese stellen sich zur Wahl, um für unsere Interessen einzutreten. Gehen Sie zur Vollversammlung am 25.April 2019 und wählen Sie.

Denn die Kammer sind wir alle!

(Quelle: Die Presse Rechtspsnorama 15.4.19)

WITT - JUSTITIA ANWALTSVEREINIGUNG

Im Szenelokal „Durchhaus“ präsentierte die Anwaltsvereinigung Justitia ihren Wahlvorschlag und die Spitzenkandidaten zur Rechtsanwaltskammerwahl am 25.04.2019 in Wien: Michael Enzinger (Präsident), Rüdiger Schender (Vizepräsident), Ulrike Pöchinger (Ausschuss) und Johannes Schmidt (Disziplinarrat).

Ehrenobmann Michael Witt forderte zur Wahlbeteiligung als Bekenntnis zur Selbstverwaltung des Standes auf. Die auf ihren eigenen Wunsch scheidende Vizepräsidentin Elisabeth Rech erhielt bei ihrer Abschiedsrede „standing ovations“.

Clubabend 10.4.2019 - Einladung

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
liebe Clubfreunde!

Aufgrund aktueller Verhandlungen zur Steuerreform 2020 musste Herr Staatssekretär MMag. DDr. Hubert Fuchs seinen für 10.4.2019 geplanten Vortrag leider absagen. Ein neuer Termin wird vereinbart werden.

Aus aktuellem Anlass werden wir daher beim Clubabend am 10.4.2019 – der wie geplant um 19:00 Uhr stattfindet (Restaurant Durchhaus, Neustiftgasse 16, 1070 Wien) – über die bevorstehenden Kammerwahlen berichten. Die Spitzenkandidaten der Justitia (für Präsident: Michael Enzinger, für Vizepräsident: Rüdiger Schender) werden sich und ihre Vorstellungen präsentieren.

Außerdem werden wir über die zur Beschlussfassung vorgesehenen Abstimmungspunkte (Änderungen in der Geschäftsordnung, Änderungen des Statuts des elektronischen anwaltlichen Treuhandbuches, Beschlussfassung über das Statut des elektronischen Treuhandregisters) berichten.

Wir hoffen auf zahlreiche Teilnahme – Gäste herzlich willkommen!

Bei dieser Gelegenheit erlauben wir nochmals auf die am 25.4.2019 stattfindenden Kammerwahlen hinzuweisen und empfehlen, den Wahlvorschlag der Sobranje zu wählen und insbesondere den Kandidaten der Justitia (Rüdiger Schender (Vizepräsident), Ulrike Pöchinger (Ausschuss), Johannes Schmidt und Peter Skolek (beide DR), Johann Pauer und Alexander Cabjolsky (beide RA-Prüfer)) die Stimme zu geben.

Mit freundlichen kollegialen GrĂĽĂźen

RA Mag. RĂĽdiger Schender, Obmann
RA Dr. Elisabeth Rech, Obmann-Stellvertreterin
RA Mag. Alfons Umschaden, Obmann-Stellvertreter, Kassier
RA Mag. Johannes Schmidt, Generalsekretär
RA Dr. Michael Witt, Ehrenobmann

Kammerwahl/Plenarversammlung 25.04.2019

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
liebe Freunde der Justitia!

am 25. April 2019 findet die Plenarversammlung der RAK Wien statt, bei der es unter anderem zur Wahl des Präsidenten, eines Vizepräsidenten sowie um die Wahl weiterer wichtiger Organfunktionen (Ausschuss, Präsident des DR, Kammeranwalt, Kammeranwalt-Stv. und Mitglieder des DR) kommen wird. Für sämtliche neu zu besetzenden rund 30 Organfunktionen wurde von der Sobranje ein Wahlvorschlag erstellt und eingebracht, der für die beiden Spitzenfunktionen Kollegen Michael ENZINGER als Präsident der RAK Wien und Kollegen Rüdiger SCHENDER als Vizepräsident (als Ersatz für Elisabeth Rech, die von dieser Funktion zurückgetreten ist) vorschlägt.

Auch bei dieser Kammerwahl gibt es Kandidaten, die „von außen“ - auf Grundlage einer ausreichenden Anzahl von Unterstützungserklärungen – antreten, konkret werden die Kollegen Thomas SINGER und Dr. Friedrich REIF-BREITWIESER für die Funktion des Präsidenten der RAK Wien antreten.

Eine Besonderheit bei dieser Kammerwahl ist jedoch, dass von Kollegen Eric HEINKE, Obmann des Clubs der Wiener Rechtsanwälte, ein eigener Wahlvorschlag initiiert wurde, in dem Kollege HEINKE für die Position des Vizepräsidenten, Kollegin CERNOCHOVA und Kollege SCHEER für die Position der Mitglieder des Ausschusses sowie Kollegin SCHÖNHART-LOINIG und Kollegin FUTTERKNECHT als Mitglieder des DR vorgeschlagen werden (kurz „Liste Heinke“). Im Zusammenhang mit der Liste Heinke informieren wir darüber, dass Kollege HEINKE in der Sobranje mit einer Mehrheit der dort vertretenen Klubs nicht mehr als Ausschussmitglied kandidiert wurde (da es dessen vierte Funktionsperiode gewesen wäre, hätte er eine 2/3 Mehrheit bedurft) und in der Folge der Club der Wiener Rechtsanwälte - nachdem Kollege HEINKE als deren Obmann in der Sobranje-Sitzung mitteilte, es offenzulassen, ob er „von außen“ kandidiert - mit deutlicher Mehrheit aus der Sobranje ausgeschlossen wurde; die Mehrheit der in der Sobranje vertretenen Klubs war und ist der Meinung, dass es untragbar und nicht hinzunehmen ist, dass ein der Sobranje angehöriger Klub, der mit dem Ergebnis eines mit Mehrheit zustande gekommen Wahlvorschlags unzufrieden ist, in der Folge einen eigenen Wahlvorschlag „von außen“ einbringt.

In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die Nominierung der bestgeeigneten Kandidaten/Kandidatinnen eine der zentralen Aufgabe der Sobranje – in der bisher sämtliche 13 Wiener Anwaltsklubs vertreten waren – ist. Auch wenn man das System der Sobranje kritisieren kann, ist zu beachten, dass es in der RAK Wien rund 150 (!) Kammerfunktionen zu besetzen gilt, um ein Funktionieren der RAK Wien zu gewährleisten, dafür hat sich die Sobranje seit mehr als 100 Jahren bewährt. Versuche entsprechende Alternativen zur Sobranje als Wahlplattform zu etablieren, haben sich in der Vergangenheit als nicht geeignet und nachhaltig erwiesen, weshalb wir das Bestehen der Sobranje für schlicht notwendig erachten; das setzt freilich auch voraus, dass man als Mitglied die in der Sobranje getroffenen Entscheidungen/Wahrvorschläge akzeptiert und sich daran hält.

Zusammenfassend hält der Vorstand der Justitia fest, dass man vor dem genannten Hintergrund der Liste Heinke ablehnend gegenübersteht, weshalb wir Sie/Euch ersuchen, bei der Kammerwahl den Wahlvorschlag der Sobranje und somit u.a. auch Rüdiger SCHENDER als Vizepräsidenten zu unterstützen und Sie/Euch auch ersuchen, dies an weitere Kollegen/Kolleginnen zu kommunizieren. Im Übrigen werden mit dem Wahlvorschlag der Sobranje für die Justitia Ulrike PÖCHINGER als Ausschussmitglied, Johannes Schmidt und Peter SKOLEK als Mitglied des DR kandidiert, umso mehr ersuchen wir Sie/Euch um Unterstützung des Wahlvorschlags.

In diesem Zusammenhang ersuchen wir Sie/Euch an Kammerwahl 2019 entweder im Rahmen der Briefwahl (FRIST Antragsstellung Briefwahl 4.4.2019! - ĂĽber https://www.rakwien.at/briefwahl- Zugang erfolgt ĂĽber Ihren R-/J-/A-Code) oder am Donnerstag, den 25.4.2019, 17:30 bis 19 Uhr bei der Plenarversammlung am Juridicum teilzunehmen.

Weitere Informationen zur Kammerwahl 2019 werden wir bei unserem nächsten Clubabend, am 10. 4.2019, erörtern können.


Mit freundlichen kollegialen GrĂĽĂźen

RA Mag. RĂĽdiger Schender
RA Dr. Elisabeth Rech
RA Mag. Alfons Umschaden
RA Mag. Johannes Schmidt
RA Dr. Michael Witt
RA Mag. Ulrike Pöchinger
RA Mag. Johann Pauer“

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